In der Dienstordnung für die Kinderschule zu Dortmund Lutherhausstiftung von 1898/1899 wird vereinbart, welche Aufgaben zu welchen Bedingungen die vom Mutterhaus Sarepta/Bethel nach Dortmund entsandten Diakonissen zu übernehmen haben. Allein die Gruppengrößen der zu betreuenden Kinder sind aus heutiger Sicht unvorstellbar.
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In der Schule schlafen?