Auf der Tagung der Kreissynode Dortmund im Jahr 1826 spricht sich der Superintendent dafür aus, jährlich am 31. Oktober – sofern dieser Tag auf einen Sonntag falle – oder am folgenden Sonntag eine Reformtionspredigt zu halten zum „heilsamen Andenken an die große Wohltat der Kirchenverbesserung“. Dies sollte möglichst „ex officio“ angeordnet werden, damit der einzelne Pfarrer nicht in den Verdacht gerate, dies in feindlicher Absicht gegenüber den Katholiken zu tun.
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