Die Vereinigung ehemals getrennter lutherischer und reformierter Gemeinden zu „evangelischen Gemeinden“ ist im Kirchenkreis Dortmund von mehrjährigen Debatten begleitet. Nachdem der Schritt in der Gemeinde Lünen bereits 1826 vollzogen ist, findet auf der Kreissynode 1827 eine breite Diskussion statt: Soll der Konfessionsname der Kirchengemeinden verändert werden? Kann man den Ritus beim Abendmahl vereinheitlichen, ohne die Gottesdienstteilnehmer zu verunsichern? Kann man auf die Einzelbeichte und -absolution, die in einigen lutherischen Gemeinden noch praktiziert wird, verzichten? Der Superintendent plädiert für Offenheit und Weite bei den liturgischen Formularen, um „todte Einförmigkeit“ zu vermeiden.
Die Reaktionen der einzelnen Kirchengemeinden fallen unterschiedlich aus. Der Kirchenvorstand von Kirchhörde hat Vorbehalte, “ weil wir den größten Teil der Gemeinde noch nicht für hinlänglich reif und vorbereitet halten“.