Schulordnung des Archigymnasiums

„Das älteste Dortmunder Gymnasium, gegründet 1543 (Näheres sie „Evangelisch in Dortmund“, S. 10ff.), genoss über Dortmund hinaus einen guten Ruf als „Gelehrtenschule“ und zog Schüler auch aus benachbarten Ländern an. Die Schüler hatten sich einer strengen Schulordnung zu unterwerfen, in der das morgendliche Wecken – um 5 Uhr! – die täglichen Gebete, der wöchentliche Brief an die Eltern und die Gottesdienstbesuche geregelt waren. Die Beichte und das Haareschneiden hatten viermal im Jahr zu erfolgen. An jedem Sonnabend wurden die Schulgesetze, die selbstverständlich in Latein abgefasst waren, vor den Schülern verlesen.

Die exakte Datierung dieser „Leges scholasticae“ ist strittig. Klemens Löffler, der dieses älteste Dortmunder Schulgesetz in den Beiträgen zur Geschichte Dortmunds und der Grafschaft Mark, Band 13, 1905 veröffentlicht hat, geht davon aus, dass der Text vom ersten Leiter der Schule, Johann Lambach, stammt und nach der Schulordnung von Münster verfasst wurde, die 1574 entstanden ist. Marcus Ites plädiert in seinem Beitrag im Jahrbuch des Vereins für westfälische Kirchengeschichte (Band 45/46, 1952/53, S. 122-150) für eine frühere Datierung, wahrscheinlich vor 1551. Von Ites stammt auch die beigefügte Übersetzung der lateinischen Schulordnung in Auszügen.

aus: Marcus Ites: Die Leges scholasticae des alten Dortmunder Gymnasiums. Ein Beitrag zur Reformationsgeschichte, Jahrbuch des Vereins für westfälische Kirchengeschichte, Band 45/46, 1952/53, S. 129ff.

Geschrieben von Kirche-und-Zeit